Offenlegung einer Grenzniederschrift im Kreis Schaumburg, Gemeinde Rinteln, Gemarkung Todenmann, Flur 4, Flurstück 10/2
27.05.2026
Offenlegung einer Grenzniederschrift im Kreis Schaumburg, Gemeinde Rinteln, Gemarkung Todenmann, Flur 4, Flurstück 10/2
Im Rahmen der Liegenschaftsvermessung zur katasterrechtlichen Zerlegung des Flurstücks 25, Flur 1, Gemarkung Eisbergen, Kreis Minden-Lübbecke ist das Flurstück 10/2, Flur 4, Gemarkung Todenmann, Gemeinde Rinteln, Kreis Schaumburg gem. Nr. 27.1.1 und 27.1.2 Erhebungserlass (ErhE) beteiligt.
Ein Grenzpunkt des Flurstücks 10/2 ist der nächste (nicht wegfallende) benachbarte Grenzpunkt zu einem neuen Grenzpunkt und ist insofern zu untersuchen und abzumarken. Dieser Grenzpunkt liegt in einer noch nicht festgestellten Grenze (sogenanntes Urkataster) und war bisher nicht abgemarkt. Die Lage des Grenzpunktes wurde anhand des Katasternachweises (Urkarte und ergänzende Messungen) ausgewertet, ermittelt und in die Örtlichkeit übertragen.
Gemäß § 21 Abs. 5 und § 13 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 1. März 2005 (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW, SGV.NRW.7134) in Verbindung mit § 23 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 25. Oktober 2006 (DVOzVermKatG NRW) in der jeweils geltenden Fassung erfolgt die Bekanntgabe der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift vom 01.04.2026 zur Geschäftsbuchnummer 2026001 in der Zeit
vom 04.06.2026 bis 03.07.2026
in den Räumen der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
M. Sc. Tim Plumhoff, Flachsbleiche 6, 32549 Bad Oeynhausen während der Geschäftszeiten
Montag bis Donnerstag von 07:00 – 12:30 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr sowie
Freitag von 07:00 – 13:45 Uhr.
Während der Offenlegungszeiten ist die Grenzniederschrift zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Den betroffenen Eigentümern und Eigentümerinnen, Inhaberinnen und Inhabern grundstücksgleicher Rechte ist Gelegenheit gegeben, sich über die Abmarkung unterrichten zu lassen. Um mögliche Wartezeiten zu verkürzen, besteht die Möglichkeit einer Terminabsprache. Diese kann telefonisch unter der Rufnummer 05731/300276-0 erfolgen.
Belehrung über den Rechtsbehelf gegen die Abmarkung:
Klage gegen die Abmarkung:
Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage bei dem Verwaltungsgericht Minden, 32423 Minden erhoben werden.
Bad Oeynhausen, den 21. Mai 2025
gez. M.Sc. Tim Plumhoff,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur



